Symposium in Herne im Jahr 2017
Melani Marfeld hat auf ihrer Internetseite die Vorträge der einzelnen Redner protokolliert.
https://www.lachshuhnzucht-herne.com/2017/03/21/protokolle-vom-symposium-in-herne/
Wer steckt hier wen an?
Einseitige Ursachenforschung zur Verbreitung der Vogelgrippe
Der NABU warnt davor, sich bei der Bekämpfung der Vogelgrippe ausschließlich auf Wildvögel zu konzentrieren. „Die Ursachenforschung zur Ausbreitung der Geflügelpest darf nicht in eine
Sackgasse geraten“, fordert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Hühnergrippeimpfung - Foto: EC/Alain Schroeder
16. November 2016 – Dass bei einem akuten Auftreten der Vogelgrippe unter Wildvögeln die Gefahr besteht, dass Hausgeflügelhaltungen durch Wildvögel infiziert werden, ist
unbestritten. Andere Infektionswege sind aber ebenfalls möglich. „Gerade bei geschlossenen Massentierhaltungen ist ein Vireneintrag über den weltweiten Geflügelhandel und seine Stoffströme
wahrscheinlicher als eine Infizierung durch Kontakt mit erkrankten Wildvögeln“, so Miller.
Mit Sorge verfolgt der NABU daher die Berichterstattung über die Ursachenforschung bei der betroffenen Hühner-Großmastanlage im schleswig-holsteinischen Grumby. „Dort werden anscheinend
ausschließlich mögliche Kontakte zu Wildvögeln untersucht“, so betont NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.
Handelsbeziehungen der Hühnerfarmen untersuchen
Dringend zu untersuchen wäre aber auch, welche Handelsbeziehungen der Betrieb in der letzten Zeit hatte, wann und von wo zuletzt Eier und Geflügel zugekauft wurden, woher Futtermittel stammen,
wie Abfallstoffe entsorgt wurden, wo Schlachtungen durchgeführt werden oder mit welchen Orten oder Betrieben Mitarbeiter oder Besucher zuletzt in Kontakt standen. Ohne eine mindestens
gleichwertige Untersuchung der beiden denkbaren Vireneintragswege lassen sich kaum plausible Schlussfolgerungen ziehen.
Zudem sollten nach Ansicht des NABU alle Anstrengungen unternommen werden, die Quelle des aktuellen mitteleuropäischen Ausbruchsgeschehens ausfindig zu machen. Die zuletzt allgemein verbreitete
Ansicht, dass das Virus über sibirische Zugvögel nach Deutschland gekommen ist, ist wenig plausibel. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen verschwinden hochpathogene Vogelgrippe-Viren
sehr schnell wieder aus Wildvogelpopulationen. Zwischen den Ausbrüchen von 2014 und heute konnten in ganz Europa keine dieser Viren bei Wildvögeln festgestellt werden. Wildvögel werden daher
wahrscheinlich immer wieder neu aus der Geflügelwirtschaft angesteckt, wo sich das Virus nachweislich in Asien, aber auch in Ägypten, beständig hält.
Mit Geflügelkot gedüngte Fischteiche?
Das gleichzeitige Auftreten zahlreicher erkrankter Reiherenten an drei Orten in Mitteleuropa lässt Vogelkundler eher vermuten, dass es eine Ansteckungsquelle in Osteuropa gab, von der die Enten
während der kurzen Inkubationszeit der Krankheit auf dem Weiterzug nach Westen die hiesigen Rastgebiete erreichten.„Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Reiherente wären zum Beispiel mit
Geflügelkot gedüngte Fischteiche – beliebte Rastgebiete dieser Art – denkbar, auch wenn diese Praxis zumeist verboten ist“, so Lachmann. „Wäre das Virus dagegen bei sibirischen Zugvögeln weit
verbreitet, hätte man bereits über einen längeren Zeitraum an vielen verschiedenen Orten infizierte Wildvögel unterschiedlicher Arten finden müssen. Der Vogelzug aus dem Osten beginnt nicht erst
im November.“
Sowohl zum Schutz der Geflügelwirtschaft als auch für das Wohl der Wildvögel fordert der NABU die Behörden daher auf, sich bei der Ursachenforschung für die Verbreitung der Vogelgrippe nicht auf
die Verbreitung durch Wildvögel zu beschränken. Für eine effiziente Seuchenbekämpfung müssen alle Optionen vorbehaltlos geprüft werden.
Quelle : Homepage des Kreises Wesel : www.kreis-wesel.de
14.11.2016: Vogelgrippe - Geflügel muss in den Stall
Aufgrund von zunehmenden Influenzafällen bei Wildvögeln, die durch die hochpathogene Virusvariante H5N8 (Vogelgrippe) hervorgerufen werden, muss Geflügel in weiten Teilen des Kreises Wesel aufgestallt werden. Betroffen sind zunächst Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel
und Xanten. Die Aufstallungspflicht ist zeitlich nicht begrenzt.
Zahlreiche verendete Tiere, vor allem im Bereich der Plöner Seen, belegen die außerordentliche Gefährlichkeit des aktuellen Virus. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am Mittwoch, 9. November,
eine „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8“ veröffentlicht. Danach ist bundesweit von einem hohen Gefährdungspotential auszugehen. Der Kontakt von Wildvögeln und Hausgeflügel muss vor
allem in Wildvogelrastgebieten vermieden werden. Schutz bieten in erster Linie Biosicherheitsmaßnahmen der Tierhalter.
Die Aufstallung von im Freien gehaltenen Hausgeflügel im Rastgebiet der arktischen Wildgänse am Unteren Niederrhein ist eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Hinzu kommt eine gute
Betriebshygiene. Vor einem Viruseintrag aus der Umgebung in einen Stall schützen Schutzkleidung, vor allem Schuhüberzieher und auch Desinfektionsmatten am Stalleingang. Wildvögel sollten keinen
Zugang zu Einstreu, Futter oder Tränken haben. Ausnahmen von der Stallpflicht können nur in unabwendbaren Einzelfällen und nur unter hohen Auflagen zugelassen werden. Flankiert werden die
Maßnahmen durch Untersuchungen von Wildgänsen, Federwild und auch Hausgeflügel.
Tritt Geflügelpest, wie bestimmte Formen der Influenza bezeichnet werden, auf, erkranken und sterben in der Regel innerhalb kürzester Zeit große Teile eines betroffenen Bestandes. Zur
Früherkennung sieht die Geflügelpestverordnung vor, dass jeder Geflügelhalter unverzüglich tierärztliche Abklärungsuntersuchungen hinsichtlich der Geflügelpest einzuleiten hat, wenn innerhalb von
24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent der Tiere bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren verenden. Gleiches gilt bei
einem erheblichen Rückgang der Legeleistung oder der üblichen Gewichtszunahme. Bei ausschließlicher Haltung von Enten oder Gänsen gelten diese Verpflichtungen bei Verdreifachung der üblichen
Sterblichkeit oder einem fünfprozentigen Rückgang der Legeleistung.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Verdachtsfälle sind dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich zu melden. Außerhalb der Dienstzeit ist die amtstierärztliche Rufbereitschaft über die
Leitstelle des Kreises Wesel erreichbar.
Alle Geflügelhaltungen müssen bei der Tierseuchenkasse des Landes Nordrhein- Westfalen gemeldet sein unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.
Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt.